"Stromklau" kein Kündigungsgrund !!

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02.09.2010 Ein Arbeitgeber wollte einen Mitarbeiter loswerden, weil dieser seinen Elektroroller aufgeladen hat. "Schaden" beträgt 1,8 Cent!! Das LAG Hamm stellte nun fest, das ist kein Kündigungsgrund

Schon in erster Instanz verloren

Schon in erster Instanz hatte der Arbeitgeber den Prozess verloren und legte Berufung ein.
Die Berufung des Arbeitgebers wurde nun am LAG Hamm abgewiesen und Revision nicht zugelassen. So ist der weitere Weg für den Arbeitgeber glücklicherweise ausgeschlossen.

Der Fall

Ein 41-jähriger Netzwerkadministrator hatte sich einen Elektroroller geliehen und ist damit zur Arbeit gefahren. Dort angekommen hat er den Roller an die Steckdose angeschlossen. Nach ca. 90 min. Ladezeit, nahm er den Roller, nach Aufforderung des Arbeitgebers, wieder vom Netz.

In dieser Zeit sind Stromkosten in Höhe von ca. 1,8 Cent angefallen. Aus diesem Grund kündigte der Arbeitgeber fristlos (hilfsweise fristgerecht), da durch dieses "Eigentumsdelikt" das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört sei.

Der Beschäftigte arbeitete schon seit 19 Jahren für die Firma und sollte nun so auf die Strasse gesetzt werden.

Abmahnung ausreichend

Das LAG Hamm entschied nun, dass eine Abmahnung ausreichend gewesen wäre, das Vertrauensverhältnis wieder herzustellen.

Letzte Änderung: 02.09.2010