Kein Verfall von Urlaubsansprüchen
Das Ressort Arbeits- und Sozialrecht/ betriebliche Altersversorgung hat die Mitteilung vom 24. Juni 2010 überarbeitet, nachdem zwei wesentliche Änderungen in der Rechtsprechung eingetreten sind:
1.) Der EuGH hat am 22.11.11 entschieden, dass das EU-Recht keine Begrenzung des Übertragungszeitraums für den Urlaub bei Krankheit vorsehe, jedoch ein solcher wie in § 11 MTV Metallindustrie NRW mit 15 Monaten zulässig sei.
2.) Das BAG hat am 9.8.2011 - anders als bisher - entschieden, dass auch Abgeltungsansprüche für den gesetzlichen Urlaub den tariflichen oder vertraglichen Verfallfristen unterliegen.
Letzte Änderung: 19.12.2011