Kein Verfall von Urlaubsansprüchen

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19.12.2011 Kein Verfall von Urlaubsansprüchen zum 31. März bei Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers

Das Ressort Arbeits- und Sozialrecht/ betriebliche Altersversorgung hat die Mitteilung vom 24. Juni 2010 überarbeitet, nachdem zwei wesentliche Änderungen in der Rechtsprechung eingetreten sind:

1.) Der EuGH hat am 22.11.11 entschieden, dass das EU-Recht keine Begrenzung des Übertragungszeitraums für den Urlaub bei Krankheit vorsehe, jedoch ein solcher wie in § 11 MTV Metallindustrie NRW mit 15 Monaten zulässig sei.

2.) Das BAG hat am 9.8.2011 - anders als bisher - entschieden, dass auch Abgeltungsansprüche für den gesetzlichen Urlaub den tariflichen oder vertraglichen Verfallfristen unterliegen.

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Letzte Änderung: 19.12.2011