IG Metall Senioren 08.05.2012

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09.05.2012 Pflegefall, was nun?

Jürgen Matkovic referiert vor den IG-Metall Senioren

Gleich zu Beginn kamen die 10,5 Milliarden Überschuss zur Sprache, welche die Kassen
auf der Habenseite verbuchen konnten. Soll man diese an die Mitglieder verteilen, sollen sie in die Pflege fliesen oder besser für weniger ertragreiche Zeiten aufsparen. Das Geld entspricht weniger als einer Monatsausgabe die die Kassen zu schultern haben. Würde das Geld an die Mitglieder zurückgezahlt werden kämen gerade 20 Euro auf die Konten. In die Pflegeversicherung kann der Betrag auch nicht gebucht werden, da dies politisch gewollt zwei Töpfe sind. Da sich die Ärzte mit einer Einkommensteigerung die den üblichen Brutto Lohn Steigerungen entspricht nicht zufrieden geben, die Kosten mit Ausnahme von Arzneimitteln ständig steigen, kann das Polster schnell aufgebraucht sein. Zumal 2012 kein Gewinn erwartet wird sondern eher mit einer schwarzen Null gerechnet wird. Auch die Zahl der Senioren steigt überdurchschnittlich, bei einem Beitragssatz, der gerade mal 40 % der Kosten den diese Gruppe verursacht abdeckt. Zu dieser Unterdeckung kommen dann die ständig steigenden Pflegefälle. Die derzeitigen ca. 2,4 Millionen Pflegefälle werden bis zum Jahr 2040 auf über 3,75 Millionen ansteigen, bei zurückgehenden jüngeren Beitragszahlern. Herr Matkovic zeigte anhand von Folien den zu erwartenden Trend an Pflegedienstleistungen auf. Ein Markt mit Wachstumsraten, der mit deutschen Kräften allein nicht erfüllbar sein wird. Derzeit sieht die Verteilung der Leistungsempfänger auf die 3 Gruppen so aus, Gruppe drei 8,8 %, davon sind 0,1 % Härtefälle mit rund um die Uhr Betreuung; Empfänger der Leistungsgruppe 2 gibt es 29,9 % und die mit Gruppe 1 vergütet werden 61,3 %. Dazu muss man wissen, dass Pflegegeld erst ab 45 Minuten häuslicher Pflege täglich zur Verfügung gestellt wird. Diese 45 Minuten beinhalten nur direkte Pflegedienste, Waschen, Essen, Einkäufe und bei Bedarf Hilfeleistungen wie Fahrten zum Arzt, Hilfe im Rollstuhl usw. werden nicht zu Pflegezeiten gezählt. Da die Zahl der Pflegefälle ab dem 75. Lebensjahr zunimmt, sei jedem geraten sich rechtzeitig um Vorsorgevollmachten zu kümmern. Wobei dies sinnvoller weise bereits in jüngeren Jahren erledigt werden sollte. Schnell kann bei einem Unfall, Krankenhausaufenthalt die Handlungsfreiheit eingeschränkt sein. Wer kümmert sich um den Hausstand, wer ist berechtigt dringend benötigtes Geld vom Konto abzuheben. Noch extremer, wenn der Patient sich nicht mehr artikulieren kann. Wie weit soll dieser z.B. künstlich ernährt werden, soll er an lebenserhaltenden Geräten bleiben auch wenn kaum Hoffnung auf Besserung besteht Wichtig sind vier Vollmachten, Die gewöhnliche Vollmacht, die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsvollmacht und die Patientenverfügung. Wenn diese Vollmachten vorhanden sind, lebt der Pflegende zwar nicht besser, aber er kann das Gefühl haben, dass alles zu seinem Besten und nach seinen Wünschen erledigt wird. Der Beauftragte und die Ärzte dürfen sich den Anordnungen auf den Vollmachten nicht widersetzen. Es sagte bereits der russische Dichter Ossip Mandelstam. Ich habe Gott immer um ein gutes Leben gebeten, ich hätte ihn besser um einen guten Tod bitten sollen.

Klaus - Peter Steiner

Letzte Änderung: 09.05.2012