Nicht tariffähig!

Vorschaubild

14.12.2009 Die Christlichen Zeitarbeit-Gewerkschaften können nach einem Beschluss des Berliner Landesarbeitsgerichts keine Tarifverträge mit Arbeitgebern abschließen.

Die IG Metall begrüßt die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg, das wie schon zuvor das Arbeitsgericht Berlin, festgestellt hat, dass die Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Dies hat die Unwirksamkeit der von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge zur Folge. Stattdessen findet der gesetzliche Gleichbehandlungsgrundsatz Anwendung. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die IG Metall rät

... den Entleihbetrieben:

Stellen Sie sicher, dass beim Einsatz von Leiharbeitnehmern keine CGZP-Tarife zur Anwendung gelangen. Andernfalls besteht neben dem Imageverlust die Gefahr, dass Sie für nachzuzahlende Sozialversicherungsbeiträge in Haftung genommen werden.

... den Verleihbetrieben:

Streichen Sie Bezugnahmeklauseln auf CGZP-Tarife aus ihren Arbeitsverträgen. Bilden Sie Rückstellungen für zu leistende Nachzahlungen.

... Betriebsräten:

Verweigert die Zustimmung zur Beschäftigung von Leiharbeitnehmern zu CGZP-Konditionen! Fordert den Arbeitgeber auf, sicherzustellen, dass keine Leiharbeitnehmer im Betrieb zum Einsatz kommen, auf deren Arbeitsverhältnis CGZP-Tarifverträge Anwendung finden.

... Leiharbeitnehmern, die nach CGZP-Tarif entlohnt werden:

Fordert unverzüglich und schriftlich gegenüber Eurem Verleiher Equal Pay (Gleiches Geld für gleiche Arbeit) ein! Holt Euch in der IG Metall Verwaltungsstelle Esslingen Unterstützung bei der Vorbereitung einer Klage auf Equal Pay.

IG Metall Mitglieder können Rechtsschutz in Anspruch nehmen.

Letzte Änderung: 13.12.2009