IG Metall zu Kündigungen bei WMF

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16.12.2009 Nachdem die vom Personalabbau betroffenen Beschäftigten der WMF kurz vor Weihnachten ihre Kündigung erhalten haben, wurden Betriebsrat und IG Metall mit zahlreichen Fragen konfrontiert.

Falsche Informationen an Beschäftigte

Gleichzeitig wird deutlich, dass Vorgesetzte in der WMF zum Teil falsche Informationen an Betroffene weitergegeben hätten. Bernd Rattay von der IG Metall betont deshalb noch mal ausdrücklich, dass Beschäftigte, die eine Kündigung erhalten haben, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Klage erheben müssten, wenn sie sich gegen diese wehren wollen. Andernfalls wird die Kündigung rechtsgültig, unabhängig davon, ob die Sozialauswahl korrekt war.

Da die Kündigungen erst Ende September 2010 wirksam werden und die Betroffenen die Gelegenheit erhalten, ab Juli 2010 in eine Transfergesellschaft zu wechseln, werde von einzelnen Vorgesetzten der Eindruck erweckt, man könne mit der Entscheidung zu klagen noch warten.

Kündigungen vor Weihnachten stoßen auf Unverständnis

Die materiellen Bedingungen seien gut. Der Betriebsrat habe hier in den freien Verhandlungen ein gutes Ergebnis erzielen können. Allein die Tatsache, dass der Vorstand der WMF darauf bestanden habe, die Kündigungen noch vor Weihnachten auszusprechen, stößt bei Rattay auf Unverständnis. Gerade die WMF, die vom Weihnachtsgeschäft und der Konsumstimmung abhängig sei, hätte dies nicht tun dürfen. Aufgrund der Feiertage und des Jahreswechsels sei es für die Menschen schwierig, sich sachgerecht beraten zu lassen. Die Bedingungen für die Transfergesellschaft seien noch gar nicht ausgehandelt. Die Betroffenen hätten überhaupt keine Informationen, was eine Transfergesellschaft ist und welche Vorteile diese für sie bringe. Dies sei aber Voraussetzung, um sich entscheiden zu können. Deshalb wird die IG Metall vermutlich für den Großteil der Betroffenen vorsorglich die Kündigungsschutzklage einreichen müssen. Für Mitglieder sei dies kostenlos. Auf der Strecke blieben alle diejenigen, die sich jetzt kurzfristig anwaltlich vertreten lassen.

Nach der materiellen Ausstattung und der freiwillig langen Kündigungsfrist wäre es möglich gewesen, Kündigungen erst im ersten Quartal 2010 auszusprechen. Die Zeit davor hätte genutzt werden können, die Bedingungen für die Transfergesellschaft auszuhandeln, die Beschäftigten zu informieren und abzuwarten wie viele bereit wären, das Angebot anzunehmen, mit höherer Abfindung freiwillig auszuscheiden. Mit Sicherheit wären dann keine 60 Kündigungen notwendig geworden. Bernd Rattay führt die schlechte Umsetzung eines materiell guten Ergebnisses auf eine zunehmende Verhärtung zwischen Betriebsrat und Vorstand der WMF zurück. Der WMF AG entstünde damit ein Imageschaden, der nicht notwendig gewesen wäre.

Er hofft, dass im weiteren Verlauf sachgerechtere Lösungen gefunden werden, die Beschäftigte nicht mehr in vergleichbare Notsituationen bringen werden.

Letzte Änderung: 16.12.2009