Betriebsratswahl 2010
Betriebsratswahlen 2010
Vom 1. März bis 31. Mai 2010 finden in Deutschland Betriebsratswahlen statt. Alle Beschäftigten dürfen hier ihre Stimme abgeben, sofern der Betrieb mehr als fünf Beschäftigte hat und sich ein Betriebsrat zur Wahl stellt. In einigen Betrieben im Landkreis - wie bei Allgaier - sind die Wahlausschreiben bereits erfolgt.
Die aktuellen Betriebsratswahlen fallen in eine besonders schwierige wirtschaftliche Phase
Die Auswirkungen der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise könnten die Beschäftigten in der Region langfristig besonders hart treffen. Kurzarbeit und drohende Entlassungen führen bei vielen Beschäftigten zu Angst und Verunsicherung. Betriebsräte werden immer heftiger mit den Auswirkungen konfrontiert. Schon jetzt haben viele, insbesondere Leiharbeiter, ihren Arbeitsplatz verloren, befristete Verträge wurden nicht verlängert und die Kurzarbeit ist zu einem Massenphänomen geworden.
Gerade in diesen kritischen Zeiten müssen die Möglichkeiten zur Mitbestimmung wahrgenommen und damit die Rechte der Beschäftigten gestärkt werden. Aktive Betriebsräte sorgen nachweislich für sicherere Jobs, zukunftsfähige Standorte und auch höhere Einkommen. Der Einkommensunterschied bei Betrieben mit BR beträgt bis zu zehn Prozent mehr, so Bernd Rattay von der IG Metall Göppingen-Geislingen.
Jobs sichern, gerade in der Krise!
Das ist die wichtigste Aufgabe des Betriebsrats! Dazu hat er Informations- und Mitbestimmungsrechte bei Beschäftigungssicherung, Qualifizierung, Personalentwicklung und Arbeitsorganisation. Das hat der Gesetzgeber festgelegt - ohne Wenn und Aber.
Auch in vielen anderen Fragen kann der Chef oder die Chefin nicht allein entscheiden:
- Arbeitszeit, Schichtplan und Überstunden
- Eingruppierung, Leistungsentgelt und Akkord
- Einstellung und Kündigung
- Unfallverhütung, Gesundheits- und Umweltschutz
- Gleiche Chancen für Frauen und Männer
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Ordnungsfragen wie Rauchverbot und Krankengespräche.
Hier hat der Betriebsrat ein gewichtiges Wörtchen mitzureden. Er ist demokratisch legitimiert. Und das Betriebsverfassungsgesetz sichert ihm Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betriebsräten und Unternehmensleitung ermöglicht Konflikte zu lösen, sozialverträgliche Auswege aus Krisen zu finden und gemeinsam am nachhaltigen Unternehmenserfolg zu arbeiten. Dabei sind Betriebsräte auf das Vertrauen der Beschäftigten ebenso angewiesen wie auf die Unterstützung von außen, nicht zuletzt durch die zuständige Gewerkschaft.
Letzte Änderung: 12.02.2010