Plattenhardt - Einstweilige Verfügung

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06.06.2011 Die Fa. Schweizer Group Plattenhardt hat gegen die IG Metall eine einstweilige Verfügung erwirkt. Aufgrund dieses Vorgehens wird im Moment nur eine eingeschränkte Berichterstattung möglich.

Landgericht Hamburg

Durch das Landgericht Hamburg hat die Fa. Schweizer Group Plattenhardt eine einstweilige Verfügung erreicht, wonach wir als IG Metall durch unsere Berichterstattung nicht den Verdacht erwecken dürfen, dass das Unternehmen die Vorgänge der jüngsten Vergangenheit bewußt durchgeführt hat.

Warten auf gerichtliche Klärung

Nach einer gerichtlichen Klärung, werden wir unser Recht auf Meinungsäußerung wieder uneingeschränkt wahrnehmen und über die Vorfälle, die zur Kündigung von Beschäftigten des Unternehmens geführt haben berichten.

Letzte Änderung: 07.06.2011