Sicherheit für Beschäftigte bei Hörauf
Endlich Sicherheit
Es hat längere Zeit rumort. Die Beschäftigten waren unzufrieden.
Nach den Krisenjahren im Maschinenbau und den damit verbundenen Entlassungen Ende 2010 hatte die Geschäftsleitung einem Paket zugestimmt in dem auch eine Beschäftigungssicherung vereinbart werden sollte.
Jetzt konnte der Betriebsrat und die IG Metall den Durchbruch erzielen. Die Höraufbeschäftigten haben nun Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen bis zum 30. Juni 2013.
Stipendium für Fortbildung
Das Stipendienmodell, was die IG Metall schon 2009 vereinbart hat, wird auch weitergeführt.
"Das ist der Schritt in die richtige Richtung", sagt Michael Kocken, Gewerkschaftssekretär der IG Metall Göppingen-Geislingen. Eine zukunftsweisende Maßnahme um kommendem Facharbeitermangel entgegen zu wirken ist damit
erreicht. Beschäftigte in diesem Modell erhalten ein Stipendium von 500 EUR. So haben junge Menschen die Möglichkeit für Weiterqualifizierung und das Unternehmen später Hochqualifizierte Beschäftigte.
Regelung zur Leiharbeit
Eine Regelung zur Leiharbeit konnte im Tarifvertrag als Absichtserklärung niedergeschrieben werden.
Das Thema Leiharbeit wird der Betriebsrat im Unternehmen mit dem nötigen Fingerspitzengefühl bearbeiten. Bisher konnte eine "weiße Liste" erstellt werden. Auf dieser Liste sind die Verleiher, die der Betriebsrat
akzeptiert. Ein erster Schritt gegen Lohndumping. Viele weitere müssen Folgen, damit die Akzeptanz von Leiharbeit nicht in den Köpfen drin ist.
Letzte Änderung: 25.07.2011