Arbeitsbelastung - Gefahr nach der Krise
Es wird wieder in die Hände gespuckt
Geschafft. In den meisten Betrieben können die Beschäftigten aufatmen. Die Krise ist überstanden, die Auftragsbücher sind wieder voll. Noch überwiegt bei vielen die Erleichterung, sich nicht mehr um den Arbeitsplatz sorgen zu müssen. Doch kaum wurde ihnen diese Belastung genommen, wartet auf sie die nächste. Nun ist es die Angst, die Arbeit nicht mehr zu schaffen oder nur auf Kosten der Gesundheit. Auch wenn viele Beschäftigte froh sind, dass die Kurzarbeit vorbei ist - mit Überstunden und Zusatzschichten tun sie ihrer Gesundheit keinen Gefallen. Wer regelmäßig länger als acht Stunden täglich arbeitet, wird häufiger krank. Und er leistet weniger. Längere Arbeitszeiten machen sich körperlich zwar nicht sofort bemerkbar.
Aber: Die Arbeitsleistung pro Stunde nimmt ab.
Stunden sparen
Die Grenzen von Gleitzeitkonten sieht Heinz Fritsche vom Bereich Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz beim IG Metall-Vorstand dort erreicht, wo sie eine Wochenarbeitszeit überschreiten, sowohl ins Plus als auch ins Minus. "Alles darüber hinaus ist schwer wieder aufzufüllen oder abzubauen." Betriebsräte sollten deshalb die Arbeitszeitkonten begrenzen. Da die Arbeit sich damit nicht in Luft auflöst, müssen die Betriebe neue Leute einstellen, mit festen Verträgen. Denn Beschäftigte mit Werkverträgen oder Leiharbeiter bringen der Stammbelegschaft nicht immer Entlastung. Sie müssen eingearbeitet, ihre Arbeit muss geprüft oder nachgebessert werden.
Arbeiten ohne Ende ist in vielen Entwicklungsteams und Dienstleistungsbereichen ein Problem. Fritsche empfiehlt Betriebsräten, sich alle Projektpläne vorlegen zu lassen. Das schafft Transparenz, die Verantwortliche bei ihrer Planung berücksichtigen. "Wenn ein Mitarbeiter in einem Projekt zu 100 Prozent verplant ist, kann er nicht in fünf anderen Projekten auftauchen." Auch 24-Stunden-Dienste an der Hotline sind kein Muss. "Wenn ein Unternehmen so etwas braucht, muss es ein Drei-Schicht-System einrichten." Ein weiteres Problem ist Arbeit, die sich Beschäftigte per Smartphone und Laptop mit nach Hause nehmen. Betriebsräte könnten Beschäftigte anhalten aufzuschreiben, wieviel sie zu Hause arbeiten.
Letzte Änderung: 29.08.2011