Arbeitnehmerdatenschutz

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20.10.2011 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz ist so unbrauchbar, dass er nur zum anzünden eines Kaminfeuers nutzt oder schnell im Mülleimer verschwinden sollte.

Vor der Sommerpause enthielt der erste Gesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung die schöne Formulierung: "Privatheit ist der Kern persönlicher Freiheit". Der Kern ging allerdings bei der Abfassung des Gesetzes verloren (einblick18/11).

Wenn selbst FDP Politiker den Entwurf kritisieren sollten wir aufhorchen. Die Sommerpause ist vorbei und ein neuer Entwurf liegt noch nicht vor. In den Beratungen der Fraktionen wird es wohl auch kaum um die Rechte der Beschäftigten gehen, als eher um Verschärfungen zum Nachteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

So soll, nach Informationen des DGB, in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen sogar der minimale gesetzliche Schutz unterlaufen werden, was schlichtweg nicht hinnehmbar ist.

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Letzte Änderung: 19.10.2011