Kurzarbeitergeld
Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (Arbeitsmarktinstrumentenreform 2012) sollen die in § 421t SGB III enthaltenen Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld (Kug) weitestgehend aufgehoben werden.
Im Anhang findet ihr Näheres aus dem IG Metall Vorstand
Letzte Änderung: 06.12.2011