Kurzarbeitergeld

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06.12.2011 Die derzeit geltenden Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sollen weitestgehend aufgehoben werden. Bundesregierung plant Gesetz.

Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (Arbeitsmarktinstrumentenreform 2012) sollen die in § 421t SGB III enthaltenen Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld (Kug) weitestgehend aufgehoben werden.

Im Anhang findet ihr Näheres aus dem IG Metall Vorstand

Anhang:

Information aus dem Arbeits-und Sozialrecht

Information aus dem Arbeits-und Sozialrecht

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Letzte Änderung: 06.12.2011