Rechtliche Hinweise zum "Weihnachtsgeld"
Die Bezeichnungen für Sonderzahlungen sind vielfältig: Jahresabschlussvergütung, Weihnachtsgeld, Weihnachtsgratifikation, tarifliche Sonderzahlung, freiwillige Sonderzahlung, 13. Monatseinkommen, Erfolgsbonus, Jahresprämie und mehr. Rechtlich erheblich sind diese Bezeichnungen in aller Regel nicht. Es kommt auf die jeweilige Ausgestaltung und Sinn und Zweck der Leistung an.
Letzte Änderung: 13.12.2011