IG Metall setzt Warnstreiks fort

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14.05.2012 Bundesweit haben sich bereits mehr als 700.000 Beschäftigte an Warnstreiks beteiligt.

Im Tarifkonflikt der Metall- und Elektroindustrie hat die IG Metall die Warnstreiks am Montag fortgesetzt. Bis zum Mittag (14 Uhr) beteiligten sich rund 18.000 Beschäftigte aus über 120 Betrieben an vorübergehenden Arbeitsniederlegungen. Für den Nachmittag und Abend sind weitere Warnstreiks geplant. Seit Ende der Friedenspflicht haben sich bundesweit rund 700.000 Beschäftigte aus 2.900 Betrieben an den Warnstreiks in der Metall- und Elektroindustrie beteiligt, teilte die IG Metall am Montag in Frankfurt mit.

Ein Schwerpunkt der Warnstreiks lag in Baden-Württemberg. Dort legten 12.000 Beschäftigte aus 83 Betrieben die Arbeit zeitweise nieder. Die größte Kundgebung fand in Bietigheim mit 2.300 Beschäftigten statt, u.a. von Beru, Valeo Wischer, Nidec sowie Kienle+Spiess. Weitere Warnstreiks gab es beim Autobauer Daimler in Untertürkheim sowie bei König Metall in Gaggenau und bei Metz und Itron in Karlsruhe.

In Bayern beteiligten sich rund 3.500 Beschäftige aus 28 Betrieben an Warnstreiks. In Marktoberdorf legten 600 Beschäftigte bei der Firma Grob und 600 Beschäftige bei Agco die Arbeit zweitweise nieder. In Pegnitz versammelten sich 1.300 Beschäftigte aus acht Betrieben zu einer Kundgebung. In Amberg folgten 450 Beschäftigte von Siemens und in Weißenburg 300 Mitarbeiter aus drei Betrieben dem Aufruf der IG Metall.

Im IG Metall-Bezirk Frankfurt beteiligten sich 2.000 Beschäftigte an Warnstreikaktionen. In Koblenz kamen 1.150 Warnstreikende zu einer Kundgebung zusammen. In Andernach nahmen 250 Warnstreikende bei Rasselstein an einer Aktion teil. An einer Kundgebung auf dem Römerberg in Kirchheimbolanden beteiligten sich mehr als 700 Warnstreikende.

Im Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt folgten 140 Beschäftigte der Firma Novelis aus Nachterstedt (Sachsen-Anhalt) dem Aufruf der IG Metall.

Die IG Metall fordert Einkommenserhöhungen von 6,5 Prozent sowie mehr Mitbestimmung beim Einsatz von Leiharbeit und die unbefristete Übernahme von Ausgebildeten.

Letzte Änderung: 14.05.2012