IG Metall kritisiert BAG-Urteil

Vorschaubild

11.12.2013 Die IG Metall hat das BAG Urteil zur Leiharbeit scharf kritisiert. "Die Politik muss endlich handeln", so Detlef Wetzel der erste Vorsitzende der IG Metall

IG Metall kritisiert BAG-Entscheidung und fordert Politik zum Handeln auf

Die IG Metall hat das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, wonach die dauerhafte und damit rechtswidrige Überlassung von Leiharbeitnehmern nicht zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher führt, kritisiert. "Das BAG-Urteil zeigt deutlich, dass der Gesetzgeber endlich eine maximale Einsatzdauer für Leihbeschäftigte festlegen muss. Regelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, deren Nichtbeachtung folgenlos bleibt, sind für Arbeitnehmer ohne Wert", sagte Detlef Wetzel, Erster Vorsitzender der IG Metall, am Dienstag in Frankfurt.

Die Leiharbeitsrichtlinie, die den Schutz von Leihbeschäftigten in den Vordergrund stellt, aber auch Fragen der Abgrenzung von Arbeitsvermittlung und Leiharbeit, scheine nur unzureichend Beachtung gefunden zu haben. "Es ist enttäuschend, dass das Bundesarbeitsgericht die Chance verpasst hat, hier richtungsweisend zu entscheiden und sich ohne Not in seinen Möglichkeiten beschränkt hat", sagte Wetzel.

Das Gericht habe stattdessen den Ball zurück an den Gesetzgeber gespielt. "Solange sich niemand zuständig fühlt, sind die Beschäftigten die Leidtragenden", sagte Wetzel. Diese Situation bedürfe dringend der Korrektur durch die neue Bundesregierung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Wiedereinführung einer Höchstüberlassungsdauer. "Die künftige Regierung steht in der Pflicht gegenüber den rund 800.000 Leiharbeitnehmern in Deutschland. Der Missbrauch von Leiharbeit und die Spaltung der Belegschaften kann nur mit eindeutigen gesetzlichen Regelungen verhindert werden", sagte Wetzel.

Letzte Änderung: 11.12.2013