Hinterkopf verliert vor Arbeitsgericht!

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24.07.2014 Nachdem bei der Fa. Hinterkopf der Betriebsrat Wolfgang Ruby gekündigt wurde, ist nun nach über einem Jahr ein Urteil gefallen. Ruby, der zusätzlich noch altersgeschützt ist darf wieder arbeiten.

Besonderer Kündigungsschutz - besondere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Alexander Hinterkopf, Geschäftsführer des gleichnamigen Maschinenbauers aus Eislingen, hatte beschlossen die Abteilung Blechbau zu schließen. Dass dort auch der altersgeschützte Betriebsrat Wolfgang Ruby tätig war interessierte Hinterkopf nicht.

Hinterkopf behauptete es gäbe im gesamten Unternehmen keine andere Tätigkeit, die Ruby ausführen könne.

Betriebsrat, IG Metall und Ruby selbst hatten lange versucht Hinterkopf vom Gegenteil zu überzeugen. Dies gelang nicht, weil der Geschäftsführer des Unternehmens stur war und offensichtlich den langjährig beschäftigten Betriebsrat Ruby mit allen Mitteln los werden wollte.

4 Kündigungen für Ruby

Insgesamt erhielt unser Kollege Ruby vier Kündigungen, wovon eine mindestens unwirksam war. Bei den anderen Kündigungen hat nun das Arbeitsgericht dem Kläger Ruby Recht gegeben. Das Gericht wies in der Verhandlung auf eine besondere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hin und entschied, dass Ruby nun weiterbeschäftigt werden müsse.

Da half auch nicht der verzweifelte Versuch des Geschäftsführers Alexander Hinterkopf Ruby vor Gericht zu diskreditieren, in dem er Krankheitstage der vergangenen 25 Jahre zusammen getragen hat. Dies so das Gericht interessiere nicht.

Unterstützung für Ruby vor Gericht

Unterstützt wurde Wolfgang Ruby vor Gericht durch eine Delegation der IG Metall Göppingen-Geislingen. Gewerkschaftssekretär Michael Kocken organisierte eine gemeinsam Fahrt zum Gerichtstermin. "Diese Unterstützung tut ungemein gut, man sieht dass man nicht alleine ist", sagte Kollege Ruby.

Arbeitskraft angeboten

Nachdem das Urteil nun bekannt wurde hat Wolfgang Ruby im Beisein des Betriebsratsvorsitzenden Oberacker, unterstützt von Michael Kocken direkt seine Arbeitskraft im Unternehmen angeboten. Die Arbeitgeberseite, vertreten durch Anke Hinterkopf, nahm das zur Kenntnis und wollte danach sowohl Ruby, als auch den Gewerkschafter Kocken des Hauses verweisen.
Ein entgegenkommen des Arbeitgebers war somit nicht spürbar.

Anhang:

Unterstützung zum Gerichtstermin

Unterstützung zum Gerichtstermin

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Letzte Änderung: 23.07.2014