Flexibel in den Ruhestand

IG Metall

17.07.2017 Seit dem 1. Juli gelten die neuen Regelungen des Flexirentengesetzes. Sie sollen Beschäftigte dabei unterstützen, den Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten.

Wer in die Rente gehen will, orientiert sich zumeist an der Regelaltersgrenze. Sie hängt vom Geburtsjahr ab und liegt derzeit bei 65 Jahren und fünf Monaten. Wer nicht so lange warten will, kann sich mit mindestens 35 Versicherungsjahren auf dem Rentenkonto auch vorzeitig aus dem Berufsleben verabschieden - und das ab dem 63. Lebensjahr. Dafür müssen Beschäftigte allerdings lebenslange Abschläge bei der Rente in Kauf nehmen. Deshalb verdienen sich manche Ruheständler neben der vorzeitigen Rente noch etwas hinzu.

Bisher konnten Rentner, die eine vorgezogene Altersrente bekamen, monatlich 450 Euro hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wurde. Zweimal im Jahr durfte diese Grenze bis zu einem Betrag von 900 Euro überschritten werden. Verdiente man mehr, wurde die Rente je nach Höhe des Hinzuverdienstes auf zwei Drittel, die Hälfte, ein Drittel oder schließlich komplett gekürzt. Schon das Überschreiten einer Hinzuverdienstgrenze um einen Cent hatte die Kürzung auf die nächst niedrigere Stufe zur Folge. Die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen für die Teilrenten waren abhängig vom persönlichen Verdienst des Rentners in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn.

Seit dem 1. Juli können Rentner mit einer vorgezogenen Altersrente bis zu 6300 Euro brutto pro Kalenderjahr (14 × 450 Euro) anrechnungsfrei hinzuverdienen. Unerheblich ist, ob das Einkommen in einem Monat oder in 12 Monaten erzielt wird. Übersteigt der Verdienst die 6300 Euro, wird das darüber hinausgehende Entgelt grundsätzlich zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

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Letzte Änderung: 06.02.2018