DGUV Stellungnahme

IG Metall: Information

12.11.2020 DGUV Stellungnahme vom 10.11.2020: Keine Belege für gesundheitliche Gefahren durch Mund-Nase-Bedeckungen

Den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen liegen aktuell keine Informationen vor, die belegen, dass das Tragen einer MNB aus textilem Gewebe die Atmung in einem gesundheitsgefährdenden Maße beeinträchtigt oder eine so genannte 'CO2-Vergiftung' auslösen könnte. Umgekehrt sehen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in MNB eine Maßnahme, das Risiko von Tröpfcheninfektionen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 zu verringern, wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet ist." Arbeitgeber müssen den Einsatz von MNB in ihrer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.

Weitere Hinweise zu Trage- und Erholzeit finden sich unter dem Link unten...

Letzte Änderung: 12.11.2020